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   VG Bayreuth, 29.06.2009 - B 3 K 09.265   

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https://dejure.org/2009,73257
VG Bayreuth, 29.06.2009 - B 3 K 09.265 (https://dejure.org/2009,73257)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 29.06.2009 - B 3 K 09.265 (https://dejure.org/2009,73257)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 29. Juni 2009 - B 3 K 09.265 (https://dejure.org/2009,73257)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erkrankung; absolutes Auszugserfordernis (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.10.2006 - 1 D 10.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Melde- und Nachweispflichten bei Erkrankung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.06.2009 - B 3 K 09.265
    Die - unsubstantiierten - Einwendungen der Klägerseite gegen die Ausführungen des Amtsarztes sind nicht geeignet, vorliegend den Grundsatz des Vorrangs amtsärztlicher Beurteilungen in Zweifel zu ziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur: BVerwG vom 11.10.2006, NVwZ-RR 2008, 190/191 f.) und ein weiteres oder neues Beweiserfordernis aufzuzeigen, da es entscheidungserheblich ausschlaggebend darauf ankommt, ob den gesundheitlichen Problemen der Klägerin absolut, d.h. alternativlos, ausschließlich durch einen Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft abgeholfen werden kann; Maßstab ist dabei der von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG auch gegenüber Ausländern gebotene Mindestschutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit (BayVGH vom 06.05.2004, Az. 21 CS 03.2993, Blatt 11, www.vgh.baybn.de).
  • VGH Bayern, 12.01.2009 - 19 C 08.3012

    Verspätete Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag; unzulässige

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.06.2009 - B 3 K 09.265
    Dieses Angebot erfolgte nach Klageerhebung mit Schriftsatz vom 22.05.2009 so zeitnah zur Klageerwiderung, dass es für die Entscheidung über die Erfolgsaussichten der Klage zu berücksichtigen ist (§ 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO; siehe BayVGH vom 12.01.2009, Az. 19 C 08.3012 RdNrn. 2 bis 6).
  • VGH Bayern, 16.02.2009 - 21 CS 08.3317

    Zuweisung in eine Gemeinschaftsunterkunft; Sofortvollzug; Anordnung der

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.06.2009 - B 3 K 09.265
    Bei geltend gemachter Erkrankung als Ausnahmegrund muss es sich um gewichtige gesundheitliche Beeinträchtigungen handeln, die zwingend gegen eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft sprechen, weil ihnen nicht anders entgegengewirkt werden kann, so dass es unabdingbar geboten ist, von einem begründeten Ausnahmefall auszugehen (BayVGH in ständiger Rechtsprechung, siehe nur Beschluss vom 02.07.2007, Az. 21 ZB 07.1101 RdNr. 6 unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 24.05.2004, Az. 21 CS 04.87 und vom 06.05.2004, Az. 21 CS 03.2993, sowie Beschluss vom 16.02.2009, Az. 21 CS 08.3317 RdNr. 7).
  • VGH Bayern, 02.07.2007 - 21 ZB 07.1101
    Auszug aus VG Bayreuth, 29.06.2009 - B 3 K 09.265
    Bei geltend gemachter Erkrankung als Ausnahmegrund muss es sich um gewichtige gesundheitliche Beeinträchtigungen handeln, die zwingend gegen eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft sprechen, weil ihnen nicht anders entgegengewirkt werden kann, so dass es unabdingbar geboten ist, von einem begründeten Ausnahmefall auszugehen (BayVGH in ständiger Rechtsprechung, siehe nur Beschluss vom 02.07.2007, Az. 21 ZB 07.1101 RdNr. 6 unter Hinweis auf die Beschlüsse vom 24.05.2004, Az. 21 CS 04.87 und vom 06.05.2004, Az. 21 CS 03.2993, sowie Beschluss vom 16.02.2009, Az. 21 CS 08.3317 RdNr. 7).
  • VGH Bayern, 25.08.2006 - 21 CS 06.1947
    Auszug aus VG Bayreuth, 29.06.2009 - B 3 K 09.265
    Dies wäre erst dann der Fall, wenn der Auszug vom ärztlichen Standpunkt aus "absolut" geboten wäre (so BayVGH vom 25.08.2006, Az. 21 CS 06.1947 RdNr. 3), wobei es hier offenbleiben kann, ob aufnahmerechtlich der Umzug in eine behindertengerechte Wohnung überhaupt erreichbar ist.
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